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Leider wird uns die Wichtigkeit des Hörens immer erst dann bewusst, wenn es teilweise schon zu spät ist.
Unser Gehör schläft nie
Permanent werden die für die Reizumsetzung zuständigen Haarzellen im Innenohr von Schallereignissen angeregt. Wie ein Kornfeld im Wind bewegen sich die Zellen Tag und Nacht. Angeregt durch Sprache, Musik, Motorengeräusch, Ticken der Uhr, etc. - je nach Intensität des Schalls bewegen sich die Haarzellen mehr oder weniger.
Wen darf es da wundern, dass nach jahrzehntelanger "Arbeit" die Haarzellen abgenützt und "verbraucht" sind. Diese Abnützung der Haarzellen ist auch meistens der Grund für ein beeinträchtigtes Hörvermögen, das zu einer Verminderung des Sprachverstehens, dem "schlecht Hören" führt.
Ungefähr ab dem 20. Lebensjahr setzt diese natürliche Verschleißerscheinung ein, so dass zum Beispiel in den industialisierten Staaten Nordamerikas und Europa heute bereits jeder 5. von einer Hörbeeinträchtigung betroffen ist.
Wie schadet Lärm dem Gehör?
Auch Lärm, speziell die hohen Frequenzanteile, setzt unseren Haarzellen im Innenohr extremen Belastungen aus. Unser "Kornfeld" wird bei länger dauernder Lärmeinwirkung von über 85 dB so belastet, dass einige "Kornähren brechen" und somit eine permanente Schädigung der Haarzellen die Folge sein können.
Der damit verbundene Hörverlust bleibt. Bei extrem hohen Schallereignissen
ab ca. 140 dB reicht bereits ein Bruchteil einer Sekunde um das Kornfeld "abzunähen". Einmal zerstört lassen sich die Haarzellen nicht mehr reparieren. Bei einer Änderung des Hörvermögens ist unbedingt ein HNO-Facharzt auzusuchen.

| Schallpegel in Dezibel (dB) A-bewertet | Empfindung |
|---|---|
|
0
|
Hörschwelle |
|
0-10
|
fast unhörbar |
|
20
|
kaum hörbar |
|
30
|
sehr leise |
|
40
|
leise |
|
50
|
eher leise |
|
60
|
mäßig laut |
|
70
|
laut |
|
80
|
sehr laut |
|
90
|
sehr laut |
|
100
|
sehr laut bis unerträglich |
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110
|
unerträglich |
|
120
|
unerträglich |
|
130
|
Schmerzschwelle |
Regelmäßige Gehörkontrollen
Dem Gehör wird leider auch bei der Gesundheitsvorsorge viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei könnten regelmäßige Kontrollen durch einen HNO-Facharzt erste Probleme und Defizite in der Hörwahrnehmung frühzeitig aufzeigen.
Auch verhindert eine rechtzeitige Hörgeräteversorgung durch Ihren Hörgerätespezialisten eventuell, dass trotz fortschreitender Hörbeeinträchtigung des Erkennen und Verstehen von Sprache nicht verlernt wird.
Damit der Alltag weiterhin stressfrei bleibt: Gesundheitsvorsorge auch beim HNO-Facharzt. Nur der HNO-Facharzt kann die Ursache einer Hörminderung feststellen und die Notwendigkeit einer Hörgeräteversorgung indizieren.
Schadet Lärm nur dem Ohr?
Zahlreiche Studien belegen, dass Lärmeinwirkung nicht nur das Ohr sondern den Gesamtorganismus betrifft. Durch Lärmeinwirkung kann es zu physiologischen Änderungen wie Stoffwechselveränderungen kommen, die wiederum Auswirkungen auf Herzfunktion, Kreislauf und Blutdruck haben.
Maximal wöchentliche Schall-Einwirkzeiten
(Angaben ohne Gewähr)
Auch das Ohr kann nicht endlos hören. Längere Beschallung in hoher Lautstärke schädigt das Ohr auf Dauer. Deshalb gibt es Untersuchungen, wie lange das Ohr in einer Woche eine bestimmte Lautstärke aushält, ohne Schaden zu nehmen.
Zum Beispiel sind Musiker eine für Gehörschäden anfällige Personengruppe: Proberäume, in denen über längere Dauer mehr als 120 Dezibel vorherrschen, sind für das Gehör sehr schädlich. Auch Bauarbeiter arbeiten oft in Umgebungen mit großem Lärm. Trotzdem ist es möglich, auch über längere Dauer als die in der Grafik angegebenen Zeiten große Laustärke ohne Gehörschädigung auszuhalten: Ein spezieller Hörschutz (Plugs oder Ohrenstöpsel) verringern die Einwirkungen von Lärm deutlich. Je nachdem, für welches Anwendungsgebiet sie hergestellt wurden, dämpfen sie zwischen 15 und 40 Dezibel.
Das Gesetz sieht vor, dass am Arbeitsplatz die dauernde äquivalente Lärmeinwirkung während der 40 Stunden Arbeitszeit max. 85 dB betragen darf. Ist der Lärmpegel höher, so sind Maßnahmen zur Reduktion der Lärmeinwirkung zu treffen.
Die nebenstehende Grafik zeigt an wie lange man sich in einem höheren Lärmbereich maximal aufhalten darf, um die selbe dauernde Lärmbelastung wie bei 85 dB über 40 Wochenstunden zu erreichen.
Verdoppelt sich der Lärmpegel (das entspricht einer Erhöhung um 3 dB), dürfte die Einwirkdauer auch nur mehr 20 Wochenstunden betragen. Somit ergibt sich jeweils eine Halbierung der „Aufenthaltsdauer“ im Lärm bei einer Pegelerhöhung um jeweils 3 dB.
Wie man der Grafik entnehmen kann, ist bei einem Besuch einer Diskothek mit 110 dB bereits nach 7 Minuten (!!!) der Grenzwert erreicht, der für einen Arbeitsplatz über 40 Wochenstunden gesetzlich festgelegt ist.
... so legt § 51 Abs. 1 AAV (gilt gem. § 114 Abs. 2 ANSchG 1995 bis auf weiteres als Bundesgesetz) die tätigkeitsbezogenen Grenzwerte des Beurteilungspegels für die Einwirkung von Lärm am Arbeitsplatz fest.
Liegt der Schalldruckpegelwert über 85 dB, sind dem Arbeitnehmer gem. § 67 Abs. 1 AAV geeignete Gehörschutzmittel auf Kosten des Arbeitgebers (§ 69 Abs. 2 ANSchG) zur Verfügung zu stellen.
Neben gehörschädigenden Einflüssen hat Lärm noch weitere Folgen:
- hohes Tinnitusrisiko (Ohrgeräusch)
- Anstieg des Blutdruckes
- erhöhter Energieverbrauch (Stoffwechselprobleme)
- Verdauungsprobleme
- Durchblutungsstörungen
- herabgesetzte Arbeitsleistung (Fehler, Unfall, Krankheit)
- Erschöpfung
- Regenerations- und Schlafstörungen
- keine Erholung in der Tiefschlafphase




