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*Zuzahlung bei Sozialversicherungsbewilligung. Tarif der Sozialversicherung für eine einseitige Hörgeräteversorgung EURO 792,- (exkl. eventueller Selbstbehalte) Tarif der Sozialversicherung für eine beidseitige Hörgeräteversorgung EURO 1.425,60 (exkl. eventueller Selbstbehalte). Leistung Ihrer Krankenkasse beinhaltet: Hörgerät und Otoplastik für zumindest 5-jährige Benützungszeit, Anpassung, Schulung und Unterweisung. Kostenübernahme bei begründetem Austausch der Otoplastik und zweckentsprechender Reparaturen Ihrer Hörgeräte während der Tragedauer. Voraussetzung für die Leistungserbringung durch die Sozialversicherungsträger ist eine HNO-fachärztliche Indikationserstellung vor Hörgeräteerprobung, fachärztliche Verordnung aufgrund vereinbarter medizinischer Indikation und Einhaltung des Regelablaufs bei der Hörgeräteversorgung.




