Barrierefreiheitserklärung

Stand: 02/2026

1. Einleitung

Die Betreiber dieser Website sind bemüht, die Inhalte und Funktionen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit bereitzustellen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter dieser Domain veröffentlichte Website.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit teilweise konform mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Einige Inhalte und Funktionen entsprechen noch nicht vollständig diesen Vorgaben.

3. Gründe für den aktuellen Stand der Umsetzung

Die Website wurde bereits vor Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) am 28. Juni 2025 veröffentlicht. Für bestehende digitale Angebote sieht das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030 vor.
In dieser Übergangszeit erfolgen schrittweise Optimierungen und technische Anpassungen, um die WCAG AA Konformität umfassend zu erreichen.

4. Geplante Maßnahmen

Folgende Verbesserungen werden bis spätestens Ende der gesetzlichen Übergangsfrist (28. Juni 2030) umgesetzt:

  • Anpassung aller Inhalte gemäß WCAG 2.1/2.2 AA
  • Verbesserung von Farbkontrasten und Skalierbarkeit
  • Barrierefreie Formulare und Navigationsstrukturen
  • Alternativtexte für alle relevanten Medien
  • Überarbeitung von PDFs und eingebundenen Dokumenten
  • Sicherstellung der vollständigen Tastaturbedienbarkeit
  • Ergänzung fehlender Untertitel und Audiodeskriptionen

Eine überarbeitete, vollständig barrierefreie Version der Website wird rechtzeitig vor Ablauf der Frist bereitgestellt.

5. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17. Februar 2026 erstellt und basiert auf einer internen technischen Selbstbewertung.

6. Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Probleme bei der Nutzung dieser Website feststellen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Kontakt:
E-Mail: office@hartlauer.at

Wir bemühen uns, alle Hinweise zeitnah zu prüfen und auf Ihre Anfrage innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist zu reagieren.