Schneewette 2023

Glauben Sie, dass es am Heiligen Abend schneit?

Hartlauer schon - deshalb gibt es 2023 wieder die Hartlauer Schneewette! Das bedeutet für Sie, dass Sie die Chance haben, den Kaufpreis in bar zurückzubekommen. Dafür müssen Sie einfach nur zwischen 28.11.2023 und 09.12.2023 bei Hartlauer einkaufen und mit etwas Glück, erhalten Sie Ihren Einkaufspreis in bar zurück.*

Am Heiligen Abend sind wir in allen österreichischen Landeshauptstädten um 12:00 Uhr vor Ort und überprüfen gemeinsam mit Beobachter:innen der GeoSphere Austria, ob es zwischen 12:00 Uhr und 12:01 Uhr schneit. Wenn es im jeweiligen Bundesland schneit, wird um 13:00 Uhr per Ziehung ermittelt, ob nun Rechnungen mit gerader oder ungerader Endziffer Ihren Einkaufspreis in bar zurückbekommen.*

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  • Wie funktioniert die Schneewette im Detail?

    Voraussetzung für die Durchführung des Gewinnspiels SCHNEEWETTE ist, dass es vor dem Rathaus der jeweiligen Landeshauptstadt am 24.12.2023 um 12:00 Uhr nachweislich schneit. Dabei werden Beobachter:innen von GeoSphere Austria vor Ort sein und den eventuellen Schneefall offiziell bestätigen.

    Das Gewinnspiel findet für jedes Bundesland gesondert statt. Für die Teilnehmer:innen ist das jeweilige Ziehungs-Ergebnis des Bundeslandes maßgeblich, in dem der Kauf bzw. die Bestellung erfolgt ist. Sofern es in der jeweiligen Landeshauptstadt geschneit hat, wird ab 13:00 Uhr die Ziehung einer geraden oder ungeraden Ziffer durchgeführt, um zu ermitteln, welche Teilnahmescheine (Kassenbeleg/Bestellbeleg) gewinnen.

    Wird bei der Ziehung eine ungerade Zahl gezogen, haben alle Teilnehmer:innen gewonnen, deren Endziffer auf der am Teilnehmerschein fortlaufenden Nummer ungerade ist. Wird eine gerade Zahl gezogen, gewinnen jene Teilnehmer:innen, bei denen die Endziffer gerade ist. Ausgespielt werden diejenigen Umsätze, die entweder auf die geraden oder auf die ungeraden Kassen-/Bestellbelege entfallen (das ist der in Aussicht gestellte Gewinn).

    Das Gewinnspiel SCHNEEWETTE und dessen Ziehung werden in Steyr unter notarieller Aufsicht durchgeführt.

  • Nehmen auch Online-Kund:innen am Gewinnspiel teil?

    Online-Kund:innen sind teilnahmeberechtigt, insofern Ihre Rückgabefrist spätestens am 23.12.2023 um 23:59 Uhr endet. Für die Teilnahme der Online-Kund:innen ist Schneefall in Innsbruck und das Ergebnis der Ziehung für Tirol maßgeblich.

  • Sind Einkäufe mit der 0% Finanzierung teilnahmeberichtigt?

    Ja, Einkäufe im Schneewettenzeitraum über die 0% Finanzierung sind teilnahmeberechtigt.

  • Was passiert am 24.12.2023?

    Die Messung bzw. Beobachtung, ob es am 24. Dezember 2023 vor dem jeweiligen Rathaus schneit, wird durch Meteorolog:innen vorgenommen.

    Dann wird es noch einmal spannend: Die Ziehung unter notarieller Aufsicht entscheidet, ob in den Bundesländern, in denen es schneit, die Kassabons mit ungeraden Endziffern oder die Kassabons mit geraden Endziffern zu Gewinnscheinen werden.

  • Für welche Einkäufe gilt die Schneewette nicht?

    Für den Kauf von nicht lagernden Artikeln, den Krankenkassenanteil beim Kauf/bei der Bestellung von Brillen und Hörgeräten, den Kauf oder die Bestellung eines maßgefertigten Schwimm-, Gehör- oder Ohrschutzes, den Kauf eines Brillensorglospakets, den Kauf auf Lieferschein, den Kauf von Gutscheinen, Handy- und Datentarife, sowie für die Teilzahlung bei A1, DREI und Magenta.

  • Wo finde ich die Bonnummer?

    Neben dem Wetter spielt auch ein Quäntchen Glück eine Rolle: Sie zählen entweder dann zu den Gewinner:innen, wenn die Endziffer Ihres Teilnahmescheins (Kassenbon/Bestellbeleg) gerade oder ungerade ist.

    Diese Entscheidung trifft Bundesland für Bundesland der Zufall (Ziehung unter notarieller Aufsicht) - also heben Sie Ihren Original-Kassenbeleg/-Bestellbeleg unbedingt gut auf und achten Sie auf die Endziffer der fortlaufenden Kassenbon-/Belegnummer!

  • Zählt im Falle eines Gewinns der Online-, Optik-, Hörgeräte- oder Ausarbeitungsauftragsschein als Schneewetten-Teilnahmeschein?

    Ja, in diesen Fällen zählt der Bestellbeleg/Auftragsschein als Schneewetten-Teilnahmeschein, nicht der Kassenbon! 

    Es wird auch auf den Bestellbelegen mittels Schneewetten-Gewinnspieltext darauf hingewiesen – am Kassenbon selbst befindet sich daher auch kein Schneewetten-Gewinnspieltext mehr.

    Wenn neben einem „normalen“ Produkt also noch ein Auftrag für eine Brille, ein Hörgerät oder Ähnliches am Kassenbeleg vermerkt ist, dann zählt die Auftragsbestätigung als Schneewetten-Teilnahmeschein.

    Im Schneewetten-Gewinnspieltext am Kassenbon wird auch nur die Summe der gewinnberechtigten Produkte des Kassenbons ausgewiesen.

*Spielbedingungen: Die Hartlauer Schneewette 2023

[1.] Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen (z.B. GmbH, etc.), aber auch Personengesellschaften (z.B. OG, etc.) (zusammen auch nur die „Teilnehmer“), die im Zeitraum 28.11.2023 bis einschließlich 09.12.2023 entweder (i) einen Einkauf im Gegenwert von zumindest € 35,00 tätigen oder (ii) eine Brille, ein Hörgerät oder eine Fotoausarbeitung im Gegenwert von zumindest € 35,00 beauftragen (letzteres jedoch nur insoweit, als diese Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes regeln). Der Kassabon bzw. der Auftragsschein/Bestellbeleg berechtigen zur Teilnahme am Gewinnspiel „SCHNEEWETTE“ („Teilnahmeschein“). Kunden sind nur dann zur Teilnahme am Gewinnspiel „SCHNEEWETTE“ berechtigt, wenn die Rückgabefrist spätestens mit Ablauf des 23.12.2023, 23:59 Uhr endet und keine Rückgabe erfolgt ist.
 
 [2.] Von der Teilnahme ausgeschlossen sind (i) der Kauf von nicht lagernden Artikel, (ii) der Krankenkassenanteil beim Kauf/der Bestellung von Brillen und Hörgeräten, (iii) der Kauf/die Bestellung eines maßgefertigten Schwimm-, Gehör- oder Ohrschutzes, (iv) der Kauf eines Brillensorglospaketes, (v) der Kauf auf Lieferschein und (vi) der Kauf von Gutscheinen (sogenannten „Hartlauer ShoppingCards“), (vii) und die A1 Teilzahlung/DREI Teilzahlung sowie die Magenta Teilzahlung.
 
 [3.] Das Gewinnspiel „SCHNEEWETTE“ findet für jedes Bundesland gesondert statt. Für die Teilnehmer ist das Ergebnis der Ziehung für das Bundesland maßgeblich in dem der Kauf bzw. die Bestellung erfolgt ist. Für die Teilnahme der Online-Einkäufe ist Schneefall in Innsbruck und das Ergebnis der Ziehung für Tirol maßgeblich.
 
 [4.] Voraussetzung für die Durchführung des Gewinnspieles „SCHNEEWETTE“ ist, dass es vor dem Rathaus der jeweiligen Landeshauptstadt am 24.12.2023 zwischen  12:00 Uhr und 12:01 Uhr schneit.

Als Schneefall gilt gemäß der Definition der GeoSphere Austria: (i) Schnee: fester Niederschlag aus meist verzweigten kleinen Eiskristallen, gewöhnlich in Form von hexagonalen Plättchen und Säulen oder Sternchen von zarter Struktur in vielfältigen Variationen (ii) Schneeregen: gleichzeitiges Fallen von Regen und Schnee (iii) Graupel: fester Niederschlag aus weißen undurchsichtigen Körnchen von schneeähnlicher Struktur (iv) Schneegriesel: Graupelform, kleine, weiße, weiche, undurchsichtige, häufig abgeplattete und längliche Körner von schneeähnlicher Struktur, die aus vergraupelten Eisnadeln oder Schneesternchen bestehen (v) Eiskörner: Graupelform, entstanden aus gefrorenen Regentropfen (vi) Eisnadeln: bilden sich durch Sublimation bei sehr tiefen Werten der Lufttemperatur (gewöhnlich weit unter 10 °C) und sinken langsam zu Boden. 

Ausgeschlossen ist: (i) abgesetzter Niederschlag, (ii) Reif, (iii) Nebelfrostablagerungen (Raureif, Raueis, Klareis), (iv) abgelagerter Niederschlag (bereits gefallener fester Niederschlag), (v) bereits vorhandene Schneedecke, (vi) bereits vorhandene Glatteisdecke aufgewirbelter fester Niederschlag, (vii) Schneefegen: Vom Wind bis in geringe Höhe über dem Boden aufgewirbelter Schnee, (viii) Schneetreiben. Vom Wind bis in mäßige oder große Höhe über dem Boden aufgewirbelter Schnee, (iv) Kunstschnee: Schnee, der von technischen Beschneiungsanlagen wie zum Beispiel Schneekanonen, Schneelanzen und ähnlichem produziert wurde.

Ob Schneefall zum definierten Zeitpunkt gegeben war, wird von derGeoSphere Austria für jedes Bundesland gesondert durch entsprechende meteorologische Beobachtung vor dem Rathaus der jeweiligen Landeshauptstadt ermittelt; die GeoSphere Austria erstellt dazu ein Protokoll. Für jedes Bundesland wird, sofern es in der jeweiligen Landeshauptstadt am 24.12.2023 zwischen 12:00 Uhr und 12:01 Uhr geschneit hat, ab 13:00 Uhr das Gewinnspiel „SCHNEEWETTE“ durch Ziehung [ 2 ] einer geraden oder ungeraden Ziffer durchgeführt, um zu ermitteln welche Teilnahmescheine den Gewinn verbriefen. Das Gewinnspiel „SCHNEEWETTE“ für das jeweilige Bundesland wird daher ausschließlich unter der aufschiebenden Bedingung des Schneefalles vor dem Rathaus der jeweiligen Landeshauptstadt am 24.12.2023 zwischen 12:00 Uhr und 12:01 Uhr durchgeführt. Schneit es in keiner Landeshauptstadt, wird das Gewinnspiel „SCHNEEWETTE“ nicht durchgeführt und damit kein Gewinn ausgespielt. Wird bei der Ziehung eine ungerade Zahl gezogen, haben alle Teilnehmer, die über einen Teilnahmeschein mit einer ungeraden Endziffer der auf dem Teilnahmeschein angebrachten fortlaufenden Nummer verfügen, gewonnen. Wird eine gerade Zahl gezogen gilt Umgekehrtes. Ausgespielt werden damit diejenigen Umsätze, die entweder auf die geraden oder auf die ungeraden Kassen-/Bestellbelege entfallen (d.i. der in Aussicht gestellte Gewinn). Das Gewinnspiel „SCHNEEWETTE“ wird in Steyr durchgeführt. Die jeweilige Ziehung erfolgt unter notarieller Aufsicht; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 
[5.] Im Falle eines Gewinnes erhält der Teilnehmer 100% seines Einkaufes während der Gewinnspielzeit vom 28.11.2023 bis einschließlich 09.12.2023, des am Gewinnscheines aufscheinenden möglichen Gewinnbetrages von HARTLAUER zurückerstattet. Der Gewinn ist ausschließlich von 2. Jänner bis zum 31. Jänner 2024 in allen HARTLAUER-Geschäften österreichweit unter Vorlage des Original-Kassenbons/Bestellbelegs einlösbar. Bei Hörgeräteaufträgen, welche gewinnberechtigt sind, gelten die am Auftrag aufgedruckten speziellen Bedingungen.